auf Grundlage des Neuerlasses der Hamburgischen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 26.05.2020 und 30.06.2020.

Mit dieser Handlungsvorgabe werden einheitliche Vorgaben für die Nutzung der Sporthallen Kerschensteinerstraße, Am Pavillion, der Beachanlage Wilstorfer Höhe, dem Sportplatz TSH am Vahrenwinkelweg, sowie jegliche durch Trainer organisierte Trainingseinheiten im Freien geregelt. Für Trainingseinheiten in Fitnesseinrichtungen der Hauptvereine gelten darüber hinaus die Hygienekonzepte des jeweiligen Betreibers. Die Vorgaben beruhen auf den Vorgaben der Sportverwaltung der FHH im Zuge geltenden Kontaktbeschränkungen und des Grundsatzes der Reduzierung des Infektionsrisikos.

GRUNDSÄTZE DER SPORTAUSÜBUNG

  • Die Sportausübung und der Trainingsbetrieb werden kontaktfrei durchgeführt.
  • Die Sportausübenden halten einen Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien und
    2,5 Metern bei der Sportausübung in Sporthallen und anderen geschlossenen Räumen
  • Der Wettkampfbetrieb und Trainingsspiele sind nicht zulässig.
  • Die Umkleideräume und Duschen stehen nicht zur Verfügung, Teilnehmer sollen umgezogen zum Training erscheinen. Ausnahmen können Fitnesseinrichtungen der angeschlossenen Vereine sein. Hier gelten die Hygienekonzepte des jeweiligen Betreibers.
  • Im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung oder Fieber darf die Einrichtung nicht betreten
  • Die Teilnehmer jeder Trainingseinheit sind mit Vor- und Nachnamen und Telefonnummer in schriftlicher Form, zu dokumentieren und noch am selben Tag an Timo Czech zu übermitteln. Timo Czech verwahrt die Listen 4 Wochen, um diese der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Listen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.
  • Es gibt kein gemeinsames Training mehrerer Mannschaften, jede Mannschaft trainiert allein.
  • Nach der Sportausübung haben die Sportler*Innen die Sporthallen und Sportstätten schnellstmöglich zu verlassen. Ein längeres Verweilen in der Sporthalle bzw. auf dem Schul- oder Sportgelände ist zur Vermeidung von Ansammlungen nicht gestattet.
  • Der Zutritt zu den Sporthallen erfolgt nacheinander, ohne Ansammlungen und Warteschlangen vor den Eingängen und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern:
  • Die Sportstätten sind erst mit Beginn der Trainingszeit zu betreten und vor Ende der Trainingszeit zu verlassen, damit sich die verschiedenen Trainingsgruppen möglichst nicht begegnen. Zwischen den Trainingszeiten sind Pausen von 10 Minuten eingeplant.
  • Der Zutritt zur Sporthalle Kerschensteinerstraße erfolgt über den Zuschauereingang, die Sportlerinnen verlassen die Sporthalle über die Notausgänge am Parkplatz. Der Zugang zur Sporthalle Am Pavillon erfolgt über den Eingang an der Westseite durch die Umkleiden die Sportstätte wird durch den Ostausgang verlassen. Es gilt das Einbahnstraßenprinzip (Zeichnungen siehe unten).
  • Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und vor und nach den Übungseinheiten im Gebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Während der Übungseinheiten selbst kann dieser abgelegt Bei den Sportanlagen sind die jeweiligen Wegehinweise der Betreiber einzuhalten.
  • Die Übungsleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass vor den jeweiligen Übungseinheiten ausreichend Handdesinfektionsmittel für die anwesenden Sportler/innen bereitgestellt wird und vor und nach dem Training genutzt wird. In den Sporthallen Kerschensteinerstraße wird ein Rollwagen, in der Sporthalle Am Pavillon, der Beachanlage Wasmerstraße und dem Sportplatz Vahrenwinkelweg ist jeweils eine Materialkiste mit Handdesinfektionsmittel, geeigneten Reinigungsmitteln für die Sportgeräte bereitgestellt.
  • Begleitpersonen, die z.B. aufgrund von körperlichen Einschränkungen notwendig sind, haben während der gesamten Zeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Zuschauer und Eltern dürfen die Sporthallen nicht Bei den Sportanlagen im freien können Kinder der Minis und E-Jugend (unter 12 Jahren) unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m von einem Elternteil begleitet werden.
  • Die Nutzung der mobilen Großsportgeräte wie Barren, Turnkästen, Böcke und Pferde ist nicht erlaubt, da hier keine Sachgemäße Reinigung gewährleistet werden kann. Die Nutzung von Bänken und Weichbodenmatten in den Sporthallen darf nur erfolgen, wenn sie sachgerecht durch den Nutzer nach jeder Benutzung gereinigt werden.
  • Kleingeräte sowie Trainings- und Spielmaterialien (z.B. AirBodys oder Medizinbälle) sind vor und nach jeder Übungseinheit durch die jeweiligen Übungsleiter sachgerecht zu reinigen. Dies muss im Rahmen der eigenen Trainingszeit erfolgen und bis zum Beginn der nachfolgenden Trainingszeit abgeschlossen sein. Nach Möglichkeit sollen eigene, personenbezogene Geräte und Materialien genutzt:
  • Sportausübung und Trainingsbetrieb sind kontaktfrei auszuführen, der Mindestabstand von 2,5 Metern in der Halle ist zu Die Anzahl von Sportlern ist auf 20 Personen in der Halle begrenzt.
  • Die Übungsgruppen innerhalb des Trainings sind auf 10 Personen zu begrenzen. Hier ist auf die Handlungshinweise des DHB „Return to Play“ einzugehen. Derzeit ist von Stufe 6 des Konzeptes auszugehen.
  • Die Räumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften, möglichst vor, während und nach dem Die Deckenlüftung in der Sporthalle Kerschensteinerstraße wird während des Trainingsbetriebs auf Dauerbetrieb gestellt werden. In der Sporthalle Am Pavillon ist sicherzustellen, dass die Fenster geöffnet sind. Zusätzlich soll durch offene Türen ein dauerhaft Luftaustausch ermöglicht werden.
  • Der erweiterte Vorstand wird unangekündigte Kontrollen an den verschiedenen Sportstätten durchführen, um eine Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen und die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes für den Gesamtverein und die Sportler nicht zu gefährden.
  • Bei der Nichteinhaltungen der Vorgaben kann das Training durch Mitglieder des erweiterten Vorstandes jederzeit abgebrochen werden und ggf. Teilnehmer auf Zeit vom Training ausgeschlossen werden.

Diese Handlungsvorgaben gelten bis zu einer Aufhebung durch den Vorstand in Abhängigkeit mit den jeweilig gelten Hygienevorschriften der Freien und Hansestadt Hamburg.

Peter Meier

Vorsitzender Hamburg, d. 30.06.2020

Anhang1 Kersche

Anhang2 AmPavillon