Präambel

Nachfolgende Geschäftsordnung regelt die Arbeits- und Verfahrensweise sowie die Aufgabenverteilung des erweiterten Vorstands gemäß § 8.6 der Satzung.

  • 1 Geschäftsordnung

1.1. Die Geschäftsordnung kann jederzeit durch den erweiterten Vorstand geändert oder aufgehoben werden.

  • 2 Sitzungen des erweiterten Vorstands

2.1. Die Sitzungen finden regelmäßig mindestens dreimal im Jahr statt.

In begründeten Ausnahmefällen können auf schriftlichen Antrag der Vorstandsmitglieder weitere Sitzungen einberufen werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag die im Rahmen der Vorstandssitzung zu besprechenden Angelegenheiten konkret benennt. Zudem sind die Gründe darzulegen, warum ein Zuwarten bis zur nächsten ordentlichen Sitzung nicht möglich ist.

2.2. Der Vorstand legt die Termine für die ordentlichen erweiterten Vorstandssitzungen bis zum Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr fest.

  • 3 Tagesordnung

3.1. Die Tagesordnung wird von der/dem 1. Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit der/dem 2. Vorsitzenden, oder einem von Ihnen beauftragten Mitglied des erweiterten Vorstandes, aufgestellt. 

3.2. Die Tagesordnung hat alle Anträge der Vorstandmitglieder zu enthalten, die bis 5 Tage vor der Sitzung bei der/dem 1. Vorsitzenden eingegangen sind.

3.3. Die Tagesordnung ist den Vorstandsmitgliedern 2 Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich mitzuteilen.

  • 4 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit

4.1. Die Sitzungen des erweiterten Vorstandes sind nicht öffentlich.

4.2. Der erweiterte Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.

4.3. Die im Rahmen der Vorstandssitzung beratenen "Gegenstände", sind vertraulich zu behandeln.

4.4. Ergebnisse der Sitzungen, die für die Mitglieder des Vereins (oder einzelne Abteilungen) relevant sind, dürfen mit Beschluss des Vorstandes kommuniziert werden.

  • 5 Sitzungsleitung

Die Sitzungen des Vorstands werden von der/dem 1. Vorsitzenden geleitet. Sollte die/der 1. Vorsitzende verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung der/dem 2. Vorsitzenden oder einem benannten Stellvertreter.

  • 6 Beratungsgegenstand

6.1. Gegenstand der Beratung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Beratungspunkte. 

6.2 Weitere Beratungspunkte können durch Mitglieder des erweiterten Vorstandes zu Beginn der Sitzung benannt werden. 

  • 7 Niederschrift

7.1. Die Ergebnisse einer jeden Vorstandssitzung sind durch den/die Protokollführer/in schriftlich festzuhalten.

7.2. Das gefertigte Sitzungsprotokoll ist von dem/der Versammlungsleiter/in und der/dem Protokollführer/in zu unterzeichnen.

7.3. Jedem Vorstandsmitglied ist eine Abschrift des Sitzungsprotokolls zu übermitteln.

7.4. Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Zustellung schriftlich Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, so gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt. 

7.5. Protokolle sind wie ebenso wie die Sitzungen des erweiterten Vorstands nicht öffentlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben. 

  • 8 Aufgabenverteilung

8.1. Der / die 1. Vorsitzende führt gemeinsam mit dem / der 2. Vorsitzende den Verein. Hält den Kontakt zu den Stammvereinen.

8.2. Der / die Kassenwart/in ist für alle Kassenrelevanten Dinge verantwortlich. Er/Sie organisiert die Bezahlung von Trainern, begleicht Auslagen und andere Verbindlichkeiten des Vereins gegenüber dem Hamburger Handballverband und anderen Gläubigern nach Rücksprache mit den zuständigen Mitgliedern des erweiterten Vorstands. Der/die Kassenwartin organisiert die Kassenprüfung. 

8.3. Der/die Sportwart/in ist verantwortlich für alle Bereiche den Spielbetrieb der Erwachsenenmannschaften und Senioren betreffend. Er / Sie verwaltet gemeinsam mit dem / der Jugendwart/in die Trainingszeiten und das Passwesen. Er / Sie hat das Recht Spieler, Trainer und Betreuer im Erwachsenenbereich zu belehren, zu ermahnen, intern zu sperren und mündliche Abmahnungen auszusprechen. Über Sperren und Ausschlüsse wird der erweiterte Vorstand umgehend informiert, dieser entscheidet in einfacher Mehrheit über die Sperre. Das betroffene Mitglied hat das Recht auf Widerspruch. Dieser muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Die Frist hierfür beträgt 14 Tage nach Zugang der Mitteilung über die getroffene Maßnahme. 

8.4. Der/die Jugendwart/in und seine / ihre Stellvertreter/in ist für alle Jugendangelegenheiten, den Trainings- und Spielbetrieb im Jugendbereich verantwortlich. Er / Sie verwaltet gemeinsam mit dem / der Sportwart/in die Trainingszeiten und das Passwesen. Er / Sie plant und gestaltet gemeinsam mit den Hauptvereinen den Einsatz von FSJlern. Nur Er /Sie ist dem FSJler Weisungsberechtigt. Er / Sie hat das Recht Spieler, Trainer und Betreuer im Jugendbereich zu belehren, zu ermahnen, intern zu sperren und mündliche Abmahnungen auszusprechen. Über Sperren und Ausschlüsse wird der erweiterte Vorstand umgehend informiert, dieser entscheidet in einfacher Mehrheit über die Sperre. Das betroffene Mitglied hat das Recht auf Widerspruch. Dieser muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Die Frist hierfür beträgt 14 Tage nach Zugang der Mitteilung über die getroffene Maßnahme.

8.5. Der/die Schiedsrichterwart/in ist für den gesamten Schiedsrichter- und Kampfrichterbereich verantwortlich. Er / Sie ist verantwortlich für die Ausbildung und Weiterbildung von Schiedsrichter und Kampfrichtern. Er/Sie vertritt die SG Harburg im BSA-Süd. Er/Sie hat das Recht Schiedsrichter und Kampfrichter zu belehren, zu ermahnen, intern zu sperren und mündliche Abmahnungen auszusprechen. Über Sperren und Ausschlüsse entscheidet der Vorstand auf Antrag des Sportwarts. Sperren und schriftliche Abmahnungen müssen vom Vorstand der SG Harburg abgezeichnet und in einfacher Mehrheit genehmigt werden. Das betroffene Mitglied hat das Recht zum Widerspruch. Dieser muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Die Frist hierfür beträgt 14 Tage nach Zugang der Mitteilung über die getroffene Maßnahme.

8.6. Der/die Schriftführerin ist verantwortlich für die Protokolle, Einladungen zu Sitzungen. Er / Sie organisiert die die Pressearbeit des Vereins gemeinsam mit dem / der Sportwartin und dem / der Jugendwart/in. 

8.7. Die Beisitzer stehen dem erweiterten Vorstand in allen Angelegenheiten des Vereins beratend zur Verfügung. 

  • 9 Sonderaufgaben

Sonderaufgaben die innerhalb des Vereins organisiert werden müssen, sind Mitgliedern des erweiterten Vorstandes zugeordnet, sie sind nicht an Funktionen gebunden.

9.1. Sporthallen Buchung, Kontakt zum Bezirksamt, Hausmeistern und Schulen halten, Vergabe von Schlüsseln an Trainer und Betreuer. Schnittstelle für Schäden in Sporthallen. Hierfür ist Timo Czech verantwortlich.

9.2. Sammeln der Mannschaftsliste für den Mitgliederabgleich mit den Stammvereinen. Hierfür ist Sigrid Degetow verantwortlich.

9.3. Meldungen für den Spielbetrieb, Ansprechpartner für Passangelegenheiten gegenüber dem Hamburger Handball Verband sind Stefanie Jensen und Timo Czech.

9.4. Ansprechpartner für Spielabsagen von anderen Vereinen gegenüber der SG Harburg. Hierfür sind Carina Frenzen und Timo Czech als Ansprechpartner benannt. 

9.5. Administration der Homepage, den E-Mail Accounts, der Vergabe der Benutzerrechten auf der Homepage, die Vergabe von Rollen für die Facebook-Seite der SG Harburg, sowie die Administration von offiziellen Benutzer-Accounts der SG Harburg. Hierfür ist Timo Czech benannt. 

9.6. Die Organisation der Feiern im Erwachsenenbereich übernimmt Sigrid Degetow.

9.7. Die Gestaltung von Werbematerial für alle Verbreitungswege sind Konstantin Czepoks und Timo Czech verantwortlich. 

9.8. Die Absprache mit dem FSVR Hauptverein und der Volleyball-Abteilung bezüglich Nutzung der Beachanlage sind Sigrid Degetow und Timo Czech zuständig, Peter Petersen wird in Kenntnis gesetzt. 

9.9. Den Kontakt und Absprachen mit dem Hallenwirt werden von Peter Meier und Stefan Hagemann getroffen. 

  • 10 Inkrafttreten

Die vorliegende Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 5. Juni 2019 in Kraft.